Liegt eine Steuerschuld in Amerika vor?
Durch die jährliche amerikanische Steuererklärung muss das weltweite Einkommen (aus Arbeit und auch aus Kapitalvermögen) angegeben werden. In Amerika müssen das Arbeitseinkommen oder aber die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beziehungsweise Renten- oder Pensionseinkünfte angegeben werden. Außerdem muss auch das Einkommen aus Kapitalvermögen angegeben werden, das sind die tatsächlich erhaltenen Zinsen, bei Anteilen die erhaltenen Dividenden. Wenn Besitztümer verkauft werden, unterliegt grundsätzlich der erzielte Gewinn (das ist der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis) der amerikanischen Steuerveranlagung. Erlittener Verlust beim Verkauf darf dagegen auch verrechnet werden.
Für diese Einkünfte möchte Amerika zunächst Steuern erheben, aber das heißt noch nicht, dass man auch tatsächlich Steuern an die IRS zahlen muss.
In Amerika gibt es einige Vergünstigungen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Für Einkünfte aus Arbeit (Arbeitsverhältnis oder aber Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) kann man die sogenannte „Foreign Earned Income Exclusion“ in Anspruch nehmen. Dies ist ein Abzug von höchstens 100.800 $ (für 2015). Für die sonstigen Einkünfte muss man auf eine andere Vergünstigung zurückgreifen, nämlich den sogenannten „Foreign Tax Credit“, das heißt, dass die bezahlte Einkommensteuer, ohne Sozialversicherungsbeiträge, in den Niederlanden (Kästchen 1, 2 oder 3) mit der amerikanischen Steuer verrechnet werden kann. Es ist jedoch ein Irrtum, dass die niederländische Steuer aus Kästchen 3 dafür nicht geeignet ist, weil die niederländische Veranlagung auf einer Pauschalrendite von 4 % (oder auf einer versteckten Vermögenssteuer) statt auf den erhaltenen Einkünften basiert.
Auf der Grundlage der Kreditmethode in Amerika sollte man nur dann in Amerika Steuern zahlen müssen, wenn der niederländische Steuersatz niedriger ist als der amerikanische Satz oder wenn die Einkünfte in den Niederlanden von der Steuer befreit sind. Dies kann für Geschäfte gelten, die in Amerika besteuert werden und in den Niederlanden nicht oder niedriger, wie u. a. die Vermietung von Immobilien, bestimmte Unterstützungszahlungen, Anlageprodukte oder der Verkauf von Immobilien.