Kann ich meine amerikanische Staatangehörigkeit aufgeben und keine Steuererklärung abgeben?

Zum Verzicht auf die amerikanische Staatsangehörigkeit müssen zuvor 5 Jahre lang amerikanische Steuererklärungen eingereicht und in den 6 Vorjahren muss die FBAR Pflicht erfüllt worden sein. Deshalb genügt auch die Befolgung des Streamlined Foreign Offshore Verfahrens noch nicht einmal hierfür. Der IRS möchte nämlich feststellen, ob kein steuerliches Motiv bei diesem Schritt eine Rolle spielt. Danach können Sie einen Termin beim amerikanischen Konsulat in Frankfurt vereinbaren, um zu verzichten: Renunciations & Relinquishments. Zur Bearbeitung dieses Antrags verlangt das Konsulat eine Gebühr in Höhe von $ 2.350, welche beim Konsulat bezahlt werden muss.

Für den Veranlagungszeitraum, in dem auf die amerikanische Staatsangehörigkeit verzichtet wird, muss bis zum Zeitpunkt der Aufgabe noch eine Steuererklärung (1040) und/oder FBAR abgegeben werden. Es muss gleichzeitig ein Formular (8854) ausgefüllt werden in dem Sie die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre und alle Ihre Besitztümer angeben. Sollten die Steuererklärungen nicht eingereicht worden sein, kann es vorkommen, dass der Pass einbehalten wird, aber dass der IRS die Person noch nicht aus der amerikanischen Steuerpflicht entlässt.

Wenn Ihr Gesamtbesitz zum Zeitpunkt des Verzichts mehr als $ 2.000.000 beträgt oder Sie keine amerikanischen Steuererklärungen für die letzten 5 Jahre abgegeben haben oder Ihre durchschnittliche Steuerlast in den letzten 5 Jahren über $161.000 lag, kann in einigen Fällen eine EXIT Tax (Austrittssteuer) in Frage kommen. Wenn diese Situation auf Sie zutrifft, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, vor Ihrem Besuch beim Konsulat zum Verzicht mit uns einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihre finanzielle Situation durchgehen können.

Es ist leider ein Irrtum, dass man auf die amerikanische Staatsangehörigkeit verzichten kann, ohne dass man Steuererklärungen in Amerika eingereicht hat.