Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen amerika und Deutschland?
Amerika hat Doppelbesteuerungsabkommen mit sehr vielen verschiedenen Ländern abgeschlossen, u.a. mit Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt nur, welches Land ein Recht zur Erhebung hat, aber nicht wie und wofür ein Land Steuern erheben darf. Das Doppelbesteuerungsabkommen entbindet US-Personen nie von ihrer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland und/oder Amerika.
Einer der wichtigsten Punkte, die im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sind, bezieht sich auf den Steuerwohnsitz. Der Wohnsitz einer Person bestimmt, welches Land das erste Recht zur Steuererhebung hat. Außerdem kann nur eine natürliche Person, die Einwohner von Amerika oder Deutschland ist, Vergünstigungen fordern, die sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben.
Wie bereits angegeben werden amerikanische Bürger und Greencard-Inhaber aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder der Tatsache, dass sie durch ihre Greencard eine ständige Aufenthaltsgenehmigung haben, als in Amerika wohnhafte Personen betrachtet. Wenn ein Amerikaner oder Greencard-Inhaber jedoch in Deutschland wohnt, dann betrachtet die deutsche Steuerverwaltung diese Person aufgrund ihres Wohnsitzes als Einwohner Deutschlands.
In dieser Situation hat eine solche Person einen doppelten Wohnsitz und werden sowohl Deutschland als auch die Vereinigten Staaten die volle Steuer für das weltweite Einkommen fordern können, und dies kann zu einer Doppelbesteuerung derselben Einkünfte in beiden Ländern führen. Das Doppelbesteuerungsabkommen verdeutlicht diese Problematik des doppelten Wohnsitzes durch die Behauptung, dass der „echte“ Wohnsitz anhand der ständigen Wohnung oder aber der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen oder des gewöhnlichen Aufenthaltsorts der Person bestimmt wird.
Wenn anhand des Doppelbesteuerungsabkommens der Wohnsitz festgestellt wurde, dann wird damit festgestellt, welches Land das erste Recht zur Steuererhebung hat, wobei das andere Land dann eine Vermeidung einer Doppelbesteuerung genehmigen muss.
In dieser Hinsicht hat Amerika ein einzigartiges Steuersystem, bei dem bestimmte, in Deutschland erworbene Vergünstigungen/Befreiungen nicht berücksichtigt werden. Dadurch kann es trotz des Doppelbesteuerungsabkommens vorkommen, dass man in wenigen Ausnahmefällen, trotzdem noch Steuern in Amerika zahlen muss.