Wie funktioniert die amerikanische Steuerpflicht?
Amerika ist zusammen mit Eritrea das einzige entwickelte Land der Welt, dessen Steuergesetze auf der Staatsangehörigkeit basieren. Das bedeutet, dass eine US-Person ihre Steuererklärung immer in Amerika abgeben muss und in einigen Fällen unabhängig vom Wohn- und Arbeitsplatz Steuern zahlen muss. Als US-Person wird meistens eine Person betrachtet, die:
- in Amerika geboren wurde oder
- als Amerikaner(in) eingebürgert wurde oder
- außerhalb von Amerika geboren ist, aber ein oder beide Elternteil(e) besitzen die amerikanische Staatsangehörigkeit oder
- die Voraussetzungen des sogenannten „wesentlichen Anwesenheitstest“ erfüllt. Durch diesen aktuellen Test werden Ihre amerikanischen Aufenthaltstage während des Veranlagungszeitraums und in den 2 Vorjahren geprüft. Vom aktuellen Veranlagungszeitraum müssen 100 % aber vom Vorjahr nur 1/3 und vom Jahr davor nur 1/6 mitgerechnet werden. Wenn dieser Gesamtbetrag dann über 183 Tage beträgt, werden Sie im Veranlagungszeitraum als eine US-Person betrachtet (außer bei Ausnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen).
Eine US-Person muss in vielen Fällen jährlich die folgenden Steuererklärungen in Amerika abgeben:
- Eine Steuererklärung (1040), wenn die jährlichen Einkünfte (aus Arbeit und Kapitalvermögen) über ca. 9.500 $ liegen. Sie können auch durch das folgende Tool feststellen, ob Sie eine amerikanische Steuererklärung abgeben müssen: https://www.irs.gov/uac/do-i-need-to-file-a-tax-return
- Eine Angabe von Nicht-US-Bankkonten (der sog. FBAR– Foreign Bank Account Report). Dies gilt, wenn der maximale Saldo aller Nicht-US-Bankkonten während eines Veranlagungszeitraums zusammen mehr als 10.000 $ beträgt. Alle Bankkonten außerhalb Amerikas werden als „ausländisch“ betrachtet und alle Konten, über die Sie als Amerikaner(in) Verfügungsgewalt haben, müssen angegeben werden, also nicht nur Privatkonten sondern auch Gemeinschaftskonten und Konten, für die eine Zeichnungsberechtigung besteht (z. B. von Kindern, Eltern, Geschäftskonto eines Arbeitgeber oder eines Sportvereins).
Die Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung dieser Pflichten hat zur Folge, dass Bußgelder auferlegt werden (können) und es gibt hier keine Verjährungsfrist. Wenn Sie eine Rückerstattung erwarten, müssen Sie die Steuererklärung innerhalb von 3 Jahren nach der Abgabefrist für die Steuererklärung einreichen, damit Ihnen die Rückerstattung bezahlt wird.